Unternehmen / Sicherheitszuständigkeit
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Sicherheitszuständigkeiten in Deutschland

Im Unterschied zu den meisten Ländern der Welt sind in Deutschland die Zuständigkeiten für die Luftsicherheit auf verschiedene Ministerien, Ämter und Behörden verteilt. Ein Leitfaden.

§ 5 LuftSiG

Fluggastkontrollen

Für die Kontrolle von Fluggästen sowie Hand- und Reisegepäck ist die Bundespolizei (BPol) zuständig, die dem Bundesinnenministerium untersteht. Mit wenigen Ausnahmen setzt die BPol privates Sicherheitspersonal ein, das nach Schulung und Prüfung eine Beleihung erhält.

§ 8 LuftSiG

Personalkontrollen / Flughafen

Für Kontrollen des Flughafenpersonals und angelieferter Waren ist der jeweilige Flughafen zuständig — unter Aufsicht der jeweiligen Landesbehörde. Flughäfen verantworten zudem Zäune und deren Bestreifung.

§ 9 LuftSiG

Flugzeuge / Gepäck

Für die Sicherung abgestellter Luftfahrzeuge, Durchsuchungen vor dem Abflug und die Gepäckzuordnung sind die Luftverkehrsgesellschaften verantwortlich — überwacht durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA).

§ 9 LuftSiG

Luftfracht

Verantwortlich für die Sicherheit von Luftfracht sind Airlines bzw. Luftfrachtabfertiger als Reglementierte Beauftragte (RegB). Sichere Luftfracht von Bekannten Versendern muss nicht erneut kontrolliert werden.

Genau in diesem Geflecht übernimmt die A.S.A. Verantwortung — mit geschultem Personal, dokumentierten Abläufen und jahrzehntelanger Erfahrung.

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