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Gestellung von Strahlenschutzbeauftragten

Zur Sicherstellung eines sorgsamen wie ordnungsgemäßen Umganges mit Röntgengeräten und ionisierender Strahlung bedarf es besonderer Qualifizierung und Sachkenntnis.
Als Sicherheitsunternehmen stellen wir bundesweit spezialisierte Strahlenschutzbeauftragte, die dafür Sorge tragen, dass sämtliche Richtlinien und Vorkehrungen beim Umgang mit radioaktiven Stoffen oder ionisierender Strahlung nach §§ 31 bis 33 Strahlenschutzverordnung StrlSchV, §§ 13 bis 15 Röntgenverordnung RöV vorschriftsgemäß eingehalten werden.
Unter die Kompetenz unserer Strahlenbeauftragten fallen die Planung und Festlegung von Strahlenschutzmaßnahmen, die ordnungsgemäße Funktionskontrolle der für den Strahlenschutz bestimmten Geräte, eine regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit der Schutzvorrichtungen und Vorschriften sowie die Belehrung und Unterweisung der in den Strahlenschutzbereichen tätigen Personen.

Bereich

Technik und Consulting

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